Verwaltungsgerichtshof 93/04/0218

93/04/0218Verwaltungsgerichtshof22.02.1994

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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