Verwaltungsgerichtshof 93/04/0209

93/04/0209Verwaltungsgerichtshof22.02.1994

Regest

Gebühren Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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