Verwaltungsgerichtshof 93/04/0205

93/04/0205Verwaltungsgerichtshof19.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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