Verwaltungsgerichtshof 93/04/0204

93/04/0204Verwaltungsgerichtshof24.01.1995

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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