Verwaltungsgerichtshof 93/04/0196

93/04/0196Verwaltungsgerichtshof24.05.1994

Regest

Gutachten Parteiengehör Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Sachverständigengutachten Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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