Verwaltungsgerichtshof 93/04/0171

93/04/0171Verwaltungsgerichtshof24.01.1995

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der sechstmitbeteiligten Partei C Aufwendungen in der Höhe von S 540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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