Verwaltungsgerichtshof 93/04/0155

93/04/0155Verwaltungsgerichtshof23.11.1993

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0155

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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