Verwaltungsgerichtshof 93/04/0117

93/04/0117Verwaltungsgerichtshof21.12.1993

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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