Verwaltungsgerichtshof 93/04/0110

93/04/0110Verwaltungsgerichtshof23.10.1995

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Begründung von Ermessensentscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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