Verwaltungsgerichtshof 93/04/0048

93/04/0048Verwaltungsgerichtshof28.06.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Verschulden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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