Verwaltungsgerichtshof 93/04/0028

93/04/0028Verwaltungsgerichtshof28.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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