Verwaltungsgerichtshof 93/04/0020

93/04/0020Verwaltungsgerichtshof20.09.1994

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1994

Spruch

Die Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 38.670,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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