Verwaltungsgerichtshof 93/03/0314

93/03/0314Verwaltungsgerichtshof02.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0314

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund und dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von je S 2.782,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.