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93/03/0272•Verwaltungsgerichtshof 93/03/0272
93/03/0272Verwaltungsgerichtshof21.09.1994
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Eigenjagd Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Verwaltungsverfahren Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches Recht Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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