Verwaltungsgerichtshof 93/03/0264

93/03/0264Verwaltungsgerichtshof16.03.1994

Regest

Säumnisbeschwerde Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0264

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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