Verwaltungsgerichtshof 93/03/0259

93/03/0259Verwaltungsgerichtshof15.12.1993

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages (§61 AVG idF vor Nov BGBl 1982/199)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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