Verwaltungsgerichtshof 93/03/0246

93/03/0246Verwaltungsgerichtshof21.09.1994

Regest

Jagdkarte Entzug Behörden und Verfahren außer Straffällen Jagdbeirat

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.