Verwaltungsgerichtshof 93/03/0240

93/03/0240Verwaltungsgerichtshof26.06.1996

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung freies Übereinkommen Pachtschilling Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Verwaltung Jagdgenossenschaft Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Zivilrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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