Verwaltungsgerichtshof 93/03/0221

93/03/0221Verwaltungsgerichtshof29.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin ist schuldig, dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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