Verwaltungsgerichtshof 93/03/0211

93/03/0211Verwaltungsgerichtshof13.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1993

Spruch

  1. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

  1. den Beschluß gefaßt:

Der Antrag des Beschwerdeführers, das Verfahren bis zur "Erledigung des Verfassungsgerichtshofverfahrens zu unterbrechen" wird zurückgewiesen.

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