Verwaltungsgerichtshof 93/03/0194

93/03/0194Verwaltungsgerichtshof25.01.1995

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdeinschluß Vorpacht Gebietsgestalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von 3.036 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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