Verwaltungsgerichtshof 93/03/0192

93/03/0192Verwaltungsgerichtshof25.01.1995

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 12.770 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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