Verwaltungsgerichtshof 93/03/0188

93/03/0188Verwaltungsgerichtshof25.01.1995

Regest

Übergangene Partei Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0188

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 6.565 S und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von 12.740 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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