Verwaltungsgerichtshof 93/03/0182

93/03/0182Verwaltungsgerichtshof08.02.1995

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.