Verwaltungsgerichtshof 93/03/0175

93/03/0175Verwaltungsgerichtshof29.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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