Verwaltungsgerichtshof 93/03/0166

93/03/0166Verwaltungsgerichtshof20.12.1995

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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