Verwaltungsgerichtshof 93/03/0141

93/03/0141Verwaltungsgerichtshof22.02.1995

Regest

Formgebrechen behebbare Beilagen Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er den Antrag auf fernmeldebehördliche Bewilligung zur Einfuhr von Funkanlagen YAESU "FT-890" betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 12.770 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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