Verwaltungsgerichtshof 93/03/0122

93/03/0122Verwaltungsgerichtshof16.03.1994

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Eigenjagd sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung der Abweisung der Anträge auf Zuerkennung der Befugnis zur Eigenjagd wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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