Verwaltungsgerichtshof 93/03/0120

93/03/0120Verwaltungsgerichtshof16.02.1994

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges Verfahrensrecht Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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