Verwaltungsgerichtshof 93/03/0110

93/03/0110Verwaltungsgerichtshof16.02.1994

Regest

freie Beweiswürdigung Parteiengehör Allgemein Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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