Verwaltungsgerichtshof 93/03/0101

93/03/0101Verwaltungsgerichtshof25.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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