Verwaltungsgerichtshof 93/03/0090

93/03/0090Verwaltungsgerichtshof23.06.1993

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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