Verwaltungsgerichtshof 93/03/0067

93/03/0067Verwaltungsgerichtshof15.12.1993

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Bewußtseinsstörung Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Tatbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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