Verwaltungsgerichtshof 93/03/0023

93/03/0023Verwaltungsgerichtshof15.12.1993

Regest

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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