Verwaltungsgerichtshof 93/02/0326

93/02/0326Verwaltungsgerichtshof22.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0326

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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