Verwaltungsgerichtshof 93/02/0324

93/02/0324Verwaltungsgerichtshof25.03.1994

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Inhalt des Spruches Diverses Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes Nachtrunk Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0324

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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