Verwaltungsgerichtshof 93/02/0319

93/02/0319Verwaltungsgerichtshof23.09.1994

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Tatbild Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Alkoholbeeinträchtigung Bewußtseinsstörung Besondere Rechtsgebiete Alkoholisierung freie Beweiswürdigung Besondere Rechtsgebiete Diverses Alkotest Straßenaufsichtsorgan Verhältnis zu anderen Materien Normen VStG Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Ablehnung eines Beweismittels Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0319

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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