Verwaltungsgerichtshof 93/02/0305

93/02/0305Verwaltungsgerichtshof04.03.1994

Regest

Alkotest Zeitpunkt Ort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0305

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund sowie der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von je S 1.517,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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