Verwaltungsgerichtshof 93/02/0296

93/02/0296Verwaltungsgerichtshof04.03.1994

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0296

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt 2. als unbegründet abgewiesen.

Hingegen wird der angefochtene Bescheid im Spruchpunkt 6. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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