Verwaltungsgerichtshof 93/02/0273

93/02/0273Verwaltungsgerichtshof24.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1993

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Die Behandlung der Beschwerde wird hinsichtlich Punkt 2) des Schuldspruches abgelehnt.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird hinsichtlich Punkt 1) des Schuldspruches als unbegründet abgewiesen.

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