Verwaltungsgerichtshof 93/02/0240

93/02/0240Verwaltungsgerichtshof25.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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