Verwaltungsgerichtshof 93/02/0192

93/02/0192Verwaltungsgerichtshof20.12.1993

Regest

Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt (Gemeinde) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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