Verwaltungsgerichtshof 93/02/0134

93/02/0134Verwaltungsgerichtshof13.10.1993

Regest

Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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