Verwaltungsgerichtshof 93/02/0124

93/02/0124Verwaltungsgerichtshof29.09.1993

Regest

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Verweigerung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

I. beschlossen: Die Behandlung der Beschwerde wird hinsichtlich der Verwaltungsübertretungen nach § 97 Abs. 5 und § 20 Abs. 2 StVO abgelehnt.

II. zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2a lit. b StVO wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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