Verwaltungsgerichtshof 93/02/0120

93/02/0120Verwaltungsgerichtshof13.10.1993

Regest

Alkotest Verweigerung Alkotest Wahlrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1993

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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