Verwaltungsgerichtshof 93/02/0107

93/02/0107Verwaltungsgerichtshof29.09.1993

Regest

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 freie Beweiswürdigung Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Spruchpunkte 1 bis 8 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen (somit hinsichtlich des Spruchpunktes 10) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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