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93/02/0107•Verwaltungsgerichtshof 93/02/0107
93/02/0107Verwaltungsgerichtshof29.09.1993
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 freie Beweiswürdigung Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat Sachverhalt Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Spruchpunkte 1 bis 8 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen (somit hinsichtlich des Spruchpunktes 10) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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