Verwaltungsgerichtshof 93/02/0094

93/02/0094Verwaltungsgerichtshof29.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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