Verwaltungsgerichtshof 93/02/0070

93/02/0070Verwaltungsgerichtshof30.06.1993

Regest

Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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