Verwaltungsgerichtshof 93/02/0046

93/02/0046Verwaltungsgerichtshof29.09.1993

Regest

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 1.517,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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