Verwaltungsgerichtshof 93/02/0032

93/02/0032Verwaltungsgerichtshof28.05.1993

Regest

Überschreiten der Geschwindigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.